Bestimmung der Reaktionszeiten und Fließstrecken nach LAWA

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Wasserrahmenrichtlinie Band 14

 

Bestimmung der Reaktionszeiten und Fließstrecken nach LAWA


(1. Auflage: Dezember 2023)
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Mit dem Inkrafttreten der EG-WRRL im Jahr 2000 wurden verbindliche Umweltziele für Oberflächengewässer und Grundwasser über europäische Ländergrenzen hinweg festgelegt. Die übergeordneten Ziele für das Grundwasser zielen auf den Erhalt und die Wiederherstellung eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustands. Ein wichtiger Aspekt dabei ist es, die in zahlreichen Gebieten steigenden Nähr- und Schadstofftrends umzukehren. Das implementierte Verschlechterungsverbot stellt zudem fest, dass kein anthropogenen Eingriffe zu einer Verschlechterung des Grundwasserkörperzustandes führen dürfen. Dieses kann über die Festsetzung von Maßnahmen erreicht werden, deren Ziel es ist die Einleitung von Schadstoffen ins Grundwasser zu verhindern und zu begrenzen. Die Frist für das Erreichen der Umweltziele wurde auf das Jahr 2015 festgelegt. Bestimmte Voraussetzungen ermöglichen eine zweimalige Fristverlängerung um jeweils 6 Jahre.

 

 

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